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Enerige & Management > Österreich - Regierung verlängert „Übergewinn“-Besteuerung
Quelle: Pixabay / slon_pics
ÖSTERREICH:
Regierung verlängert „Übergewinn“-Besteuerung
Für Öl- und Gasversorger werden die einschlägigen Bestimmungen verschärft, es gibt aber auch Erleichterungen. Der staatliche Stromkostenzuschuss senkt zur Jahresmitte auf 15 Cent/kWh.
 
 
Wie angekündigt, verlängert Österreichs Bundesregierung die Besteuerung sogenannter „Übergewinne“ von Strom-, Öl- und Gasversorgern bis Ende des heurigen Jahres. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Ministerrat in seiner Sitzung vom 24. Januar.

Bei den Öl- und Gaslieferanten werden 40 Prozent der Gewinne abgeschöpft, die um 5 Prozent statt wie bislang um 10 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis einschließlich 2021 liegen. Bei den Stromversorgern beläuft sich die Abschöpfungsquote dagegen weiterhin auf 90 Prozent. Sie wird, wie bisher, schlagend, wenn der Großhandelspreis für Strom 140 Euro/MWh übersteigt.

Allerdings führt die Bundesregierung auch Erleichterungen ein: Investieren die Stromversorger in den Ausbau der erneuerbaren Energien, steigt die Grenze, ab der ihre „Übergewinne“ abgeschöpft werden, von bisher 180 auf 200 Euro/MWh. Überdies können sämtliche Energieversorger 75 Prozent jener Investitionen von der Steuer absetzen, die sie in den Jahren 2025 bis einschließlich 2027 in erneuerbare Energien tätigen. Bislang belief sich der Absetzbetrag auf 50 Prozent der Investitionen, die überdies im Jahr der Besteuerung getätigt werden mussten.

Stromkostenzuschuss wird halbiert

Ferner beschloss der Ministerrat die Halbierung des staatlichen Stromkostenzuschusses für Haushalte von 30 auf 15 Cent/kWh. Dies gilt vom 1. Juli des heurigen Jahres bis zum Jahresende, zu dem der Stromkostenzuschuss nach derzeitigem Stand ausläuft. Bezahlt wird der Zuschuss wie bislang für einen Bedarf von maximal 2.900 kWh pro Jahr. Für jene Menge an elektrischer Energie, die diesen Bedarf übersteigt, ist der mit dem Stromlieferanten vertraglich vereinbarte Preis fällig. Beläuft sich dieser Preis auf 40 Cent/kWh, fallen für 2.900 kWh somit 25 Cent/kWh statt bislang 10 Cent/kWh an. Für die 2.901. sowie jede weitere kWh sind die vollen 40 Cent/kWh zu bezahlen.

Die Änderung der Gesetze hinsichtlich der Übergewinn-Besteuerung und des Stromkostenzuschusses kann im Plenum des Bundesparlaments mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Eine Zustimmung der Opposition ist daher nicht notwendig.

Gewinne für Investitionen nötig

Michael Strugl, der Generaldirektor des Energiekonzerns Verbund, berichtete in der Fernsehsendung Report des Österreichischen Rundfunks, sein Unternehmen werde für 2023 rund 77 Millionen Euro an „Übergewinn“-Steuer bezahlen. Das ist weniger als ein Zehntel jener rund 800 Millionen Euro, die das Verbund-Management mehrfach in Aussicht gestellt hatte. Strugl zufolge zeigen sich darin „die sinkenden Preise“ im Stromgroßhandel. Insgesamt werde der Verbund dem Finanzministerium für 2023 jedoch etwa eine Milliarde an Steuern, Abgaben und Dividenden bezahlen, erläuterte Strugl. Zusammengenommen würden der Bund und die Länder als Miteigentümer des Unternehmens rund 1,8 Milliarden Euro erhalten.

Was übrig bleibe, investiere der Verbund in den Ausbau seiner Kraftwerke und die Stromnetze seiner Tochter Austrian Power Grid (APG). Strugl, der auch Präsident des Elektrizitätswirtschaftsverbands Oesterreichs Energie ist, betonte, die Branche müsse bis 2030 rund 60 Milliarden Euro für den Umbau des Stromsystems aufwenden. Dafür seien die Gewinne dringend notwendig.

Zum Stromkostenzuschuss erläuterte Strugl, dieser habe für sein Unternehmen bei der Festsetzung der Preise für die Haushaltskunden nie eine Rolle gespielt. Seinerzeit hätten etliche alternative Anbieter mit kurzfristig ausgerichteten Beschaffungsstrategien den österreichischen Markt verlassen, weil sie ihre rapide steigenden Einkaufskosten nicht weitergeben konnten. Ihre Kunden mussten von den etablierten Versorgern wie dem Verbund übernommen werden. Diese hätten zumindest die Preise für Bestandskunden über Monate stabil gehalten.

Kritik von der Windkraft-Branche

Kritik an der „Übergewinn“-Besteuerung kam von der Interessengemeinschaft Windkraft. Ihr zufolge verkaufen Ökostromerzeuger ihre elektrische Energie „zum größten Teil nicht an Endkunden, sondern an der Strombörse an Stromhändler oder an Stromversorger. Ein Eingriff bei den Erlösen der Stromerzeuger hat somit gar keine Auswirkung auf den Endkundenpreis.“
 

Klaus Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 24.01.2024, 16:52 Uhr

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